ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND REKLAMATIONSORDNUNG FÜR B&M FILIALEN DER GESELLSCHAFT PSí HUBÍK
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT PSí HUBÍK S.R.O., IČ (ID-Nr.): 27751414, MIT DEM SITZ AN FOLGENDER ADRESSE: DOLNÍ 23, 763 62 TLUMAČOV, CZ
1. PRÄAMBEL
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur „AGB“) gelten für die Vereinbarung von Auftragsproduktion, Reparaturen, Anpassungen und anderen Bearbeitungsarten von Motorradbekleidung, inkl. von maßgeschneiderter Motorradbekleidung in den B&M Filialen der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o., wo der Hersteller die Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o., IČ (ID-Nr.): 27751414, mit dem Sitz an folgender Adresse: Dolní 23, 763 62 Tlumačov, CZ, ist - geführt im Handelsregister beim Kreisgericht in Brno, CZ, Abteilung C, Einlage 56598, und weiter auch für den Einkauf von Waren in den B&M Geschäften der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o..
Die B&M Geschäfte des Herstellers befinden sich an folgenden Adressen:
- Dolní 23, 763 62 Tlumačov, CZ
- Daimlerova 3, 301 00 Plzeň, CZ
Diese AGB regeln im Einklang mit der Bestimmung § 1751, Abs.1, Gesetz Nr. 89/2012 der Sammlung des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Vertragsbeziehungen auf dem Bereich des Warenverkaufs und der Warenherstellung zwischen der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o., IČ (ID-Nr.): 27751414, mit dem Sitz an folgender Adresse: Dolní 23, 763 62 Tlumačov, CZ, geführt im Handelsregister beim Kreisgericht in Brno, CZ, Abteilung C, Einlage 56598, (weiter nur „Auftragnehmer“) und einer anderen physischen oder rechtlichen Person (weiter nur „Auftraggeber“), die aufgrund:
- des Werkvertrags und/oder
- des Kaufvertrags entstehen.
Werkvertrag und Kaufvertrag – weiter in diesen AGB nur als „Vertrag“.
Alle Vertragsbeziehungen werden im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 der Sammlung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Rechtsordnung der Tschechischen Republik geschlossen. Der Besteller bestätigt bei Einreichung der Bestellung die Tatsache, dass er sich mit diesen AGB vertraut gemacht hat und mit diesen ausdrücklich einverstanden ist. Auf diese AGB wird der Besteller vor der eigentlichen Verwirklichung der Bestellung in ausreichender Weise aufmerksam gemacht, wobei er die Möglichkeit hat, sich mit diesen im Detail vertraut zu machen. Diese AGB bilden einen untrennbaren Teil des Vertrags.
2. BEGRIFFSDEFINITION
1. Auftragnehmer/Hersteller
Auftragnehmer/Hersteller – ist die Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o., IČ (ID-Nr.): 27751414, mit dem Sitz an folgender Adresse: Dolní 23, 763 62 Tlumačov, CZ, geführt im Handelsregister beim Kreisgericht in Brno, CZ, Abteilung C, Einlage 56598. Kontaktdaten der Gesellschaft: E-Mail: psi@psi.eu, Telefon: +420 577 929 723.
2. Auftraggeber/Besteller
Als Auftraggeber/Besteller versteht man einen Endverbraucher oder einen Unternehmer.
Ein Endverbraucher ist eine physische Person, die beim Abschluss und bei der Erfüllung des Kaufvertrages mit dem Hersteller nicht im Rahmen ihrer Geschäfts-oder einer anderen Handelstätigkeit oder nicht im Rahmen der alleinigen Ausübung ihres Berufes handelt. Der Endverbraucher übergibt dem Hersteller bei Eröffnung einer Geschäftsbeziehung nur seine Kontaktdaten, die für eine problemlose Erledigung der Bestellung notwendig sind, event. auch die Angaben, die der Endverbraucher auf seinem Kaufbeleg stehen haben will.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber, die mit diesen AGB nicht ausgesprochen geregelt sind, richten sich nach entsprechenden Bestimmungen laut dem Gesetz Nr. 89/2012 der Sammlung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und laut dem Gesetz Nr. 634/1992 der Sammlung über Verbraucherschutz, beide in geltender Fassung, sowie nach zusammenhängenden Vorschriften.
Als Unternehmer versteht man:
- eine im Handelsregister eingetragene Person (vor allem Gesellschaften),
- eine Person mit einer Gewerbebefugnis (im Gewerberegister eingetragene gewerbetreibende Person),
- eine Person, die ihr Unternehmen aufgrund von einer anderen Befugnis und nach besonderen Vorschriften betreibt (z.B. Angehörige der Freien Berufe),
- eine Person, die Agrarproduktion betreibt und in der Evidenz nach einer besonderen Rechtsvorschrift eingetragen ist.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber, der nach gesetzlicher Definition ein Unternehmer ist, die mit diesen AGB oder mit dem zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag nicht ausgesprochen geregelt sind, richten sich nach entsprechenden Bestimmungen laut dem Gesetz Nr. 89/2012 der Sammlung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in geltender Fassung, sowie nach zusammenhängenden Vorschriften. Die einzelnen Bestimmungen des Vertrags werden vor der Fassung dieser AGB bevorzugt.
3. Kaufvertrag mit Endverbraucher
Als der mit dem Endverbraucher abgeschlossene Kaufvertrag wird: ein jeder solche Kaufvertrag, Werkvertrag, event. auch andere im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vertragsarten betrachtet, unter der Voraussetzung, dass die Vertragsparteien auf der einen Seite durch den Endverbraucher und auf der anderen Seite durch den Verkäufer, resp. Hersteller dargestellt sind. (In diesem Sinne ist der Endverbraucher eine ausschließlich physische Person, sieh. die Definition des Endverbrauchers unter dem Punkt Nr.2 dieses Artikels der AGB).
3. UMGEHEN MIT PESÖNLICHEN DATEN UND IHRE BEARBEITUNG
Jedes Umgehen mit den persönlichen Daten der Besteller, resp. Kunden, richtet sich bei der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o. nach der Anordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (weiter nur „Allgemeine Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten“), sowie nach dem Gesetz Nr. 110/2019 der Sammlung über Bearbeitung von personenbezogener Daten und anderen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geltenden Rechtsvorschriften.
Der Besteller erteilt durch seine freiwillige Entscheidung, mit dem Hersteller einen Vertrag zur Anfertigung von Motorradbekleidung zu schließen, dem Hersteller seine freie, informierte, eindeutige und konkrete Zustimmung mit Zurverfügungstellung und weiterer Bearbeitung seiner personenbezogener Daten zwecks Realisierung der Auftrags (d.h. die Bearbeitung personenbezogener Daten passiert aufgrund der Erfüllung des Vertrages) und zwecks Handelstätigkeit des Herstellers (d.h. der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o.). Die Zurverfügungstellung personenbezogener Daten ist grundsätzlich freiwillig, wobei der Kunde darüber immer informiert ist. Der Träger personenbezogener Daten (Kunde) hat das Recht auf zeitlich unbegrenzten Zugang zu den Personendaten, die der Hersteller zu seiner Person verwaltet und es steht ihm ein Rechtschutz im festgelegten Umfang zum Schutz personenbezogener Daten zu. Diese Zustimmung mit der Zurverfügungstellung personenbezogener Daten kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen. Falls der Kunde seine Zustimmung widerruft und es gleichzeitig keinen anderen Titel zur Bearbeitung personenbezogener Daten gibt, werden diese Daten durch den Hersteller gelöscht oder anonymisiert. Falls der Kunde seine Zustimmung mit der Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten widerruft, die für die Erfüllung von Verpflichtungen des Herstellers aufgrund des abgeschlossenen Vertrages notwendig sind, betrifft dieser Widderruf keinerlei die Zustimmung mit diesen Daten. Dies kann nur in dem Falle passieren, wenn der Besteller von dem Vertrag zurücktreten würde. Personenbezogene Daten werden durch den Hersteller völlig gegen Missbrauch gesichert. Die Daten werden verwaltet und an keine dritten Subjekte sowie Personen außerhalb der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o. zur Verfügung gestellt.
Der Besteller stimmt durch die Zurverfügungstellung seiner personenbezogenen Daten und durch den Vertragsabschluss mit dem Hersteller freiwillig der Tatsache zu, dass seine Daten, die er in einem konkreten Fall ausgefüllt oder mitgeteilt hat oder die zu seiner Person aufgrund vom Kaufvertrags- sowie Werkvertragsabschluss oder im Rahmen der Besichtigung der Webseite des E-Shop-Betreibers (d.h. der Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o.), durch den Betreiber des E-Shops und durch den Hersteller bearbeitet wurden. Die Daten des Betreibers und Herstellers, also des Verwalters, sind in der Präambel dieser AGB zwecks des Angebots von Dienstleistungen und Waren des Verwalters, Zusendung von Informationen über die Tätigkeiten des Verwalters, auch mittels elektronischer Mittel (E-Mail, SMS-Nachrichten, Telemarketing) laut dem Gesetz Nr. 480/2004 der Sammlung angegeben, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, wo diese Zustimmung widerrufen wird (z.B. durch Zusendung einer beliebigen Nachricht, die den Widerruf einer früher erteilten Zustimmung beinhaltet, auf die folgende E-Mail: psi@psi.eu oder durch einen einfachen Klick auf einen Web-Link in der E-Mail-Nachricht). Mit der Bearbeitung der oben angeführten Daten kann der Verwalter eine dritte Person beauftragen – als Bearbeiter personenbezogener Daten.
Der Verwalter informiert hiermit den Träger der Daten und erteilt ihm eine ausdrückliche Belehrung über die Rechte, die sich aus der Anordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (weiter nur „Allgemeine Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten“) ergeben, sowie nach dem Gesetz Nr. 110/2019 der Sammlung über Bearbeitung von personenbezogener Daten – die Zurverfügungstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, der Träger der Daten hat das Recht auf zeitlich unbegrenzten Zugang zu seinen Personendaten. Der Besteller hat auch das Recht darauf, jederzeit die oben genannte Zustimmung schriftlich an der Adresse des Verwalters zu widerrufen, weiter hat er auch das Recht darauf, falls seine Rechte verletzt werden, sich an ein entsprechendes Organ der Europäischen Union zu wenden, das sich mit Aufsicht über Einhaltung von der Allgemeinen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten beschäftigt, oder eventuell auch an das Amt zum Schutz personenbezogener Daten, wo er eine entsprechende Abhilfe fordern kann. Falls sich der Besteller wünscht, seine Angaben, die der Hersteller verwaltet, zu korrigieren oder zu aktualisieren, kann er dies auf der folgenden E-Mail-Adresse: psi@psi.eu oder an der oben angegebenen Adresse des Herstellers tun.
4. KAUFVERTRAGSABSCHLUSS IN DER FILIALE
Diese AGB regeln den Vertragsabschluss direkt in der Filiale des Herstellers in Tlumačov oder in Plzeň, CZ. Durch den Werkvertrags-oder Kaufvertragsabschluss bestätigt der Besteller, dass er sich mit diesen AGB inkl. der Reklamationsordnung ordentlich vertraut gemacht hat und mit diesen einverstanden ist. Der Vertrag wird in dem Moment abgeschlossen, wo sich beide Vertragsparteien auf dem Inhalt des Vertrags einigen und wo der Besteller eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung vom Hersteller erhält. Der abgeschlossene Vertrag (inkl. des vereinbarten Preises für die Anfertigung der Motorradbekleidung oder für den Einkauf von Waren) lässt sich nur im Falle einer beidseitigen Vereinbarung oder aufgrund von gesetzlichen Gründen ändern oder stornieren.
Bei einer Auftragsbestellung der Ware verpflichtet sich der Besteller dazu, den mit dem Hersteller vorher abgemachten Vorschusspreis aufgrund des Kaufbetrags des auftragsgefertigten Werks zu erstatten. Der Hersteller ist dazu verpflichtet, die Ware beim Lieferanten erst in dem Moment zu bestellen, wo der Besteller den Vorschusspreis in seiner vollen Höhe bezahlt hat. Bei der Erstattung der Vorschusssumme akzeptiert der Hersteller die in den Absätzen 5 und 6 dieser AGB angegebenen Zahlungs-und Lieferbedingungen. Die Vorschusssumme kann nur in dem Falle zurückgegeben werden, wenn der Hersteller nicht in der Lage ist, die Lieferung der Ware sicherzustellen.
Diese AGB werden entweder in tschechischer, englischer oder deutscher Sprache ausgefertigt. Der Kaufvertrag oder Werkvertrag lässt sich auch nur in tschechischer, englischer oder deutscher Sprache schließen. Auf den konkreten Vertrag bezieht sich immer die AGB-Sprachversion, in der der betroffene Vertrag abgeschlossen wurde. Falls es zu einem Widerspruch zwischen diesen Sprachvarianten der AGB kommen sollte, ist immer die von dem Besteller unterschiebene Sprachvariante der AGB entscheidend. Nach dem Vertragsabschluss ist es nicht mehr möglich, festzustellen, ob irgendwelche Fehler bei der Datenbearbeitung vor dem Einreichen der Bestellung entstanden sind. Diese eventuellen Fehler lassen sich auch nicht mehr korrigieren. Der abgeschlossene Vertrag wird durch den Hersteller archiviert und kann dem Besteller auf seinen Antrag innerhalb von den nächsten 2 Jahren ab dem Unterzeichnungsdatum zur Verfügung gestellt werden.
5. GEGENSTAND DES WERKVERTRAGS
Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Hersteller dazu, das Werk, das sich der Besteller aufgrund des Werkvertrags bestellt hat, auf seine Kosten sowie seine Gefahr zu fertigen. Dabei verpflichtet sich der Besteller aufgrund des Werkvertrags dazu, dem Hersteller den im Werkvertrag festgelegten Betrag für das Werk (Werke) zu bezahlen.
Bezüglich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die mit der Ware aufgrund des Werkvertrags zusammenhängen, werden die Bestimmungen dieser AGB verwendet, die die Behandlung der Ware regeln.
6. ANFERTIGUNG DES WEKRS
Der Besteller ist damit einverstanden, dass der Hersteller mit der Erfüllung des Werkvertrags unverzüglich nach seinem Abschluss anfangen kann. Der Besteller, der gleichzeitig Endverbraucher ist, nimmt Folgendes zur Kenntnis: falls es zur Erfüllung des Werkvertrags durch den Hersteller noch vor dem Ablauf der Frist zum Rücktritt vom Vertrag kommt, verliert damit der Besteller das Recht darauf, vom Werkvertrag zurückzutreten.
Der Hersteller ist dazu verpflichtet, das Werk mit gewöhnlicher Sorgfältigkeit und im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zu fertigen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, bei der Fertigung des Werks selbstständig und im Einklang mit den Interessen des Bestellers vorzugehen.
Der Besteller ist dazu verpflichtet, dem Hersteller (seinen Angestellten und Mitarbeitern) gegenüber die notwendige Kooperation zu entwickeln, und zwar vor allem in dem Falle, wenn bestimmte Charakteristiken der Kleidung nicht ganz offensichtlich sind, oder ihre Realisierung zwecklos wäre, oder im Falle von anderen Fragen des Herstellers, die das Werk betreffen. Jede mit der Anfertigung des Werks zusammenhängende Frage des Herstellers muss der Besteller, falls möglich, sofort beantworten, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Eingang der Frage.
Falls nicht anders vereinbart, ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, die inhaltliche und sachliche Richtigkeit der Unterlagen zu kontrollieren, die der Besteller dem Hersteller zur Fertigung des Werks eingereicht hat. Der Hersteller ist dazu verpflichtet, eine Kontrolle der technischen Richtigkeit der Unterlagen mit gewöhnlicher Sorgfältigkeit durchzuführen, und zwar im Verhältnis zum beabsichtigten Zweck aufgrund des abgeschlossenen Vertrags.
Der Hersteller kann mit der Fertigung des Werks eine dritte Person beauftragen. Fei der Fertigung des Werks durch eine andere Person trägt jedoch der Hersteller die Verantwortung, als ob er das Werk selber fertigen würde.
Falls das Werk laut dem Vertrag solche Gegenstände beinhalten soll, die mit dem Recht des geistigen Eigentums geschützt sind (z.B. Bilder, Fotos, Logos, Marken), zu denen eine dritte Person ihr Recht vollstreckt, ist der Besteller außer anderem dazu verpflichtet, bei der Behandlung dieser Gegenstände, die Lizenzabmachungen zu diesen Gegenständen einzuhalten, die im durch den Hersteller mitgeteilt wurden.
Falls sich der Besteller bezüglich der Zurverfügungstellung von der für die Fertigung des Werks notwendige Kooperation, die auf der Übergabe von ordentlichen Unterlagen beruht, verzögert, kann der Hersteller das Werk bis zu der Gestalt weiterhin fertigen, die ohne die Zurverfügungstellung von der Kooperation (Zurverfügungstellung von Unterlagen) möglich ist.
Falls sich der Besteller bezüglich der Zurverfügungstellung von der für die Fertigung des Werks notwendige Kooperation, die auf der Übergabe von ordentlichen Unterlagen beruht, verzögert, und aus diesen Gründen nicht mehr möglich ist, das Werk weiterhin zu fertigen, erfüllt der Hersteller seine Verpflichtung, das Werk laut dem Werkvertrag so zu fertigen, dass er nur die Teile des Werks fertig macht, die man auch ohne die Kooperation des Bestellers fertigen kann.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Beim Kaufvertragsabschluss zwischen dem Besteller und Hersteller ist der Kaufpreis gültig, der bei der Bestellung der Motorradkleidung (Ware) in der Filiale im Vertrag steht.
Der Steuerbeleg aufgrund des Kaufvertrages zwischen dem Besteller und Hersteller dient gleichzeitig als Lieferschein. Der Besteller kann die Ware erst dann übernehmen, wenn die Ware durch ihn vollständig bezahlt wird, falls nicht anders vereinbart.
Falls der Besteller die Ware bezahlt und der Hersteller dann nicht in der Lage ist, die Ware zu liefern, gibt der Hersteller die Kaufsumme dem Besteller unverzüglich auf eine vereinbarte Weise zurück. Die Frist zur Rückgabe der aufgewandten Mittel ist von der Art der Rückgabe abhängig, sie darf jedoch keine 30 Tage ab dem Zeitpunkt überschreiten, wo diese Tatsache entstanden ist. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Erstattung das Eigentum des Herstellers (Vorbehalt des Eigentums).
Der Hersteller akzeptiert folgende Zahlungsbedingungen:
- Banküberweisung (mögliche Wahl der Währung – CZK oder €)
- Bar in der Filiale (Tlumačov, Plzeň, CZ - mögliche Wahl der Währung – CZK oder €)
- mit Karte in der Filiale (Tlumačov, Plzeň, CZ)
- Nachnahme (in ausgewählte Länder – sieh. Tabelle)
- PayPal (der Betrag wird um 4 % des Gesamtbetrags erhöht, es ist notwendig, ein PayPal-Konto zu haben)
Zielland | Art der Zahlungsbedingung | Preis in CZK | Preis in € |
Tschechien (Sendung bis 1000 CZK/ 40 €) | Nachnahme | 40 | 1,60 |
Slowakei (Sendung bis 1000 CZK/ 40 €) | Nachnahme | 60 | 2,40 |
Ungarn | Nachnahme | 60 | 2,40 |
Polen | Nachnahme | 60 | 2,40 |
8. LIEFERBEDINGUNGEN
Der Hersteller erfüllt die Lieferung der Ware durch die Übergabe der Ware dem Besteller oder dem Spediteur. Dadurch übernimmt der Besteller die Gefahr des Sachschadens. Die Lieferfrist ist von der Verfügbarkeit des Produktes, Zahlungs-und Lieferbedingungen und vor allem von individuellen Umständen jeder Bestellung von maßgeschneiderter Motorradkleidung oder anderer Ware abhängig. Der endgültige Liefertermin wird immer im Vertrag angegeben.
Gemeinsam mit der Sendung erhält der Besteller auch einen Steuerbeleg / eine Rechnung.
Bei der Nachnahme (wo der Besteller die Ware bei ihrer Übernahme bezahlt) fängt die Lieferfrist bei der Ware in dem Moment an, wo es zum gültigen Kaufvertragsabschluss kam. Falls der Besteller eine andere Zahlungsvariante als die Nachnahme gewählt hat, fängt die Lieferfrist erst im Moment der vollen Erstattung des Kaufbetrags für das Werk an, d.h. ab der Zuschreibung der entsprechenden Summe auf das Konto des Herstellers.
Zielland | Verkehrsart | Preis in CZK | Preis in € |
Tschechien (Sendung bis 1000 CZK/ 40 €) | PPL | 99 | 3,96 |
Tschechien (Sendung bis 1000 CZK / 40 €) | DPD | 99 | 3,96 |
Slowakei (Sendung bis 1000 CZK / 40 €) | PPL | 200 | 8 |
Slowakei (Sendung bis 1000 CZK / 40 €) | DPD | 200 | 8 |
Belgien | DPD - Classic | 625 | 25 |
Bosnien und Herzegowina | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Bulgarien | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Dänemark | DPD - Classic | 1 120 | 44,80 |
Estland | DPD - Classic | 639 | 25,56 |
Finnland | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Frankreich | DPD - Classic | 625 | 25 |
Kroatien | DPD - Classic | 799 | 31,96 |
Irland | DPD - Classic | 799 | 31,96 |
Italien | DPD - Classic | 639 | 25,56 |
Litauen | DPD - Classic | 639 | 25,56 |
Lettland | DPD - Classic | 639 | 25,56 |
Luxemburg | DPD - Classic | 1 325 | 53 |
Ungarn | DPD - Classic | 439 | 17,56 |
Deutschland | DPD - Classic | 379 | 15,16 |
Niederlande | DPD - Classic | 625 | 25 |
Norwegen | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Portugal | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Österreich | DPD - Classic | 439 | 17,56 |
Rumänien | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Griechenland | DPD - Classic | 1 119 | 44,76 |
Slowenien | DPD - Classic | 799 | 31,96 |
Serbien | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Spanien | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Schweden | DPD - Classic | 959 | 38,36 |
Schweiz | DPD - Classic | 1 339 | 53,56 |
Großbritannien | DPD - Classic | 625 | 25 |
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9. GARANTIE UND SERVICE
Beim Verkauf des Verbrauchsgutes beträgt die Garantiezeit 24 Monate. Falls an der verkauften Ware, an ihrer Verpackung oder in ihrer Gebrauchsanweisung eine andere Garantiezeit, die im Einklang mit den besonderen Rechtsvorschriften ist, gekennzeichnet ist, endet die Garantiezeit nach dem Ablauf dieser Frist.
Die Garantie bezieht sich nicht auf die normale Abnutzung der Ware, die durch ihre gewöhnliche Nutzung verursacht wird. Bei der für einen niedrigeren Preis verkauften Ware bezieht sich die Garantie nicht auf die Mängel, für welche der niedrigere Preis vereinbart wurde.
Falls es um gebrauchte Ware geht, ist der Hersteller nicht für die Mängel in der Maße der normalen Nutzung oder Abnutzung, die die Ware noch bei der Übernahme durch den Besteller aufgewiesen hat, verantwortlich.
Um den Reparaturanspruch im Rahmen der Garantiezeit geltend zu machen, ist es nötig, den Steuerbeleg (Quittung, Rechnung) oder den Garantieschein vorzulegen. Falls die Ware dem Hersteller zurückgeschickt wird, ist es nötig, die Ware für den Versand so zu verpacken, dass es zu keiner Beschädigung der Ware während des Transports kommt.
10. VERTRAGSBEENDIGUNG
Der abgeschlossene Werkvertrag lässt sich mittels einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien beenden. Jede der Vertragsparteien hat das Recht darauf, vom Vertrag einseitig schriftlich zurückzutreten, und zwar aus dem Grund, der dann direkt im abgeschlossenen Werkvertrag erwähnt wird, oder aufgrund von einer Rechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Im Falle des oben genannten Rücktritts vom Vertrag sind die Vertragsparteien dazu verpflichtet, sich die bereits zur Verfügung gestellte Erfüllung des Vertrags gegenseitig zurückzugeben, falls es der Charakter der Angelegenheit nicht ausschließt, vor allem bei der Anfertigung von maßgeschneiderter Kleidung.
Der Hersteller hat das Recht darauf, vom Vertrag in dem Falle zurückzutreten, wenn der Besteller dem Hersteller den abgemachten Preis oder die geforderte Vorschusssumme nicht erstattet.
Der Hersteller behält sich das Recht darauf vor, die Bestellung oder einen Teil der Bestellung zu stornieren, wenn die Ware nicht mehr produziert oder geliefert wird oder wenn sich der Preis des Warenlieferanten auf eine deutliche Weise geändert hat. Falls der Besteller einen Teil des abgemachten Kaufbetrages oder den ganzen Betrag bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag auf sein Bankkonto zurückerstattet.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Besteller ermöglicht dem Hersteller die Erfüllung von Pflichten im Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag, wozu er die gesamte benötigte Kooperation entwickelt.
Der Besteller verpflichtet sich dazu, alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verschicken von Abmahnungen oder dem Eintreiben von Forderungen entstanden sind, zu erstatten.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller dazu berechtigt ist, seine Forderung an eine dritte Person abzutreten.
Der Besteller informiert den Hersteller über seine geänderten Identifikationsdaten unverzüglich, und zwar innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum, wo diese Änderung entstanden ist.
Die Parteien verpflichten sich dazu, dass sie sich um eine friedliche Lösung von allen Konflikten bemühen, die aufgrund des Kaufvertrags und/oder der AGB oder in ihrem Zusammenhang entstanden sind.
Das gegenseitige Verpflichtungsverhältnis der Vertragsparteien richtet sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, vor allem nach dem Gesetz Nr. 89/2012 der Sammlung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in geltender Fassung.
Die Vertragsparteien erklären zwecks des Vertrags Folgendes:
- sie schließen die Anwendung von bewahrten Gewohnheiten im Sinne der Bestimmung § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in dem Falle aus, wo der „Besteller“ Unternehmer ist
- sie schließen die Bestimmung § 1748 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus
- sie schließen die Anwendung von Bestimmungen § 1799 und § 1800 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in dem Falle aus, wo der „Besteller“ Unternehmer ist.
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Besteller und Hersteller keine Geschäfts-oder Lieferbedingungen des Bestellers.
Zwecks des Kaufvertragsabschlusses mit einem internationalen Element im Einklang mit dem Artikel III. der Anordnung Nr. 593/2008 zum Entscheidungsrecht für Verpflichtungsverhältnisse, das durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union am 17. Juni 2008 angenommen wurde, (weiter nur „Anordnung I“) gilt die Tatsache, dass die Parteien für den Vertrag und diese AGB das tschechische Recht durch das Entscheidungsrecht gewählt haben, und zwar mit Ausschließung der Verwendung des OSN-Abkommens über die Verträge zum internationalen Wareneinkauf. Mit dieser Wahl wurde der Artikel VI der Anordnung I, der die Verbraucherverträge angeht, nicht betroffen.
Falls irgendwelche Bestimmung des Vertrags und/oder dieser AGB für ungültig oder für nicht eintreibbar gehalten wird, beeinflusst diese Tatsache nicht die Gültigkeit und Eintreibbarkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrags und/oder der AGB. Die Vertragsparteien verpflichten sich in solchen Fällen dazu, eine ungültige oder nicht eintreibbare Bestimmung durch eine gültige und eintreibbare Bestimmung zu ersetzen, die dann in dem höchsten Maße die gleiche und durch die Rechtsvorschriften zugelassene Bedeutung haben wird, wie die Absicht der Bestimmung, die ersetzt werden soll.
Falls es zu einem Verbraucherkonflikt zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher aufgrund des Kaufvertrags oder des Vertrags zur Gewährleistung von Dienstleistungen kommt, den man mit keiner gegenseitigen Vereinbarung der Parteien lösen kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf eine außergerichtliche Lösung dieses Konfliktes an das folgende Subjekt zur „Lösung von Verbraucherkonflikten“ einreichen:
Česká obchodní inspekce (Tschechische Handelsinspektion)
Ústřední inspektorát – oddělení ADR (Zentralinspektorat – Abteilung ADR)
Štěpánská 15
120 00 Praha 2, CZ
E-Mail: adr@coi.cz
Web: adr.coi.cz
Wegen der rechtlichen Vorsichtigkeit erklären die Vertragsparteien für die Fälle des Kaufvertragsabschlusses mit einem internationalen Subjekt bezüglich aller Konfliktfälle (mit der Ausnahme der Konflikte, wo die alleinige Rechtskraft des Schiedsrichters gegeben wird) oder für die Fälle, wo das rechtskräftige Gericht entschlossen hat, dass hier keine Rechtskraft des Schiedsrichters nach diesem Artikel der AGB gegeben wird und dass sich die Parteien im Einklang mit dem Artikel 23 der Verordnung des Rates (ES) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000, über Zuständigkeit, Anerkennung und Leistung der Gerichtsbeschlüsse bei bürgerlichen und geschäftlichen Angelegenheiten auf der alleinigen örtlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Zlín zur Entscheidung aller zukünftigen Konflikte aufgrund des Vertrages oder der AGB oder in ihrem Zusammenhang einigen. Ebenfalls legen die Vertragsparteien die alleinige Zuständigkeit dem Bezirksgericht in Zlín fest, falls es zu einem Konflikt im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den AGB kommen sollte (mit der Ausnahme der Konflikte, wo die alleinige Rechtskraft des Schiedsrichters gegeben wird).
Diese AGB sind am 25.5.2018 in Kraft getreten und stehen ebenso auf der Webseite des Herstellers zur Verfügung. Der Hersteller ist dazu berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die AGB treten dann außer Kraft an dem Tage, wo die neuen AGB wirksam werden.
In Tlumačov, den 25. 5. 2018
REKLAMATIONSORDNUNG DER GESELLSCHAFT PSí HUBÍK S.R.O., IČ (ID-Nr.): 27751414, Adresse: DOLNÍ 23, 763 62, TLUMAČOV, CZ
herausgegeben durch die Gesellschaft PSí HUBÍK s.r.o. (weiter nur „Verkäufer“),
dient zur Sicherstellung von richtiger Vorgehensweise bei Anwendung und Erledigung von Reklamationen von Mängeln der Verbrauchswaren im Sinne des Gesetzes Nr. 89/2012 der Sammlung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in geltender Fassung, und im Sinne des Gesetzes Nr. 634/1992 der Sammlung, zum Verbraucherschutz, in seiner geltenden Fassung.
I. RECHT DES KÄUFERS AUF DIE REKLAMATION DER MANGELHAFTEN WARE
Falls die verkaufte Ware nicht im Einklang mit dem Kaufvertrag ist oder falls ein Mangel bei der gekauften Ware entsteht, kann der Käufer beim Verkäufer das Recht auf Mängelhaftung laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen. Für einen Mangel kann man nicht die geänderten Wareneigenschaften halten, die im Laufe der Garantiezeit infolge der Abnutzung oder nicht richtiger Benutzung oder eines nicht richtigen Eingriffs, event. der Beschädigung durch einen Sturz, entstanden sind.
Falls der Käufer das Recht auf Mängelhaftung geltend macht (weiter nur Reklamation), ist der Leiter der Verkaufsstelle oder ein anderer durch ihn beauftragte Mitarbeiter dazu verpflichtet, über die Berechtigung der Reklamation sofort zu entscheiden, in komplizierteren Fällen dann innerhalb von 3 Arbeitstagen. Zu dieser Frist wird nicht die benötigte Zeit für die fachliche Beurteilung des Mangels berechnet. Im Laden muss in der ganzen Betriebszeit immer ein Mitarbeiter vor Ort sein, der mit Erledigung von Reklamationen beauftragt ist.
Die Reklamation inkl. der Mängelbeseitigung muss wie folgt erledigt werden:
- ohne unnötige Verzögerung,
- spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum ihrer Anwendung
- eventuell auch in einer längeren Frist, auf der sich der Verkäufer mit dem Käufer einigen kann.
Nach vergeblichem Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer die gleichen Rechte, als ob es um einen Mangel gehen würde, der sich nicht beseitigen lässt- sieh. den Artikel VI. dieser Reklamationsordnung.
Der Leiter der Verkaufsstelle oder der durch ihn beauftragte Mitarbeiter nimmt die Reklamation an, wenn die Ware ordentlich gereinigt und trocken ist und wenn keine allgemeinen Hygienegrundsätze die Reklamationsbeurteilung verhindern.
II. ORT ZUR ANWENDUNG DER REKLAMATION
Der Käufer sollte die Ware in der Verkaufsstelle reklamieren, wo die Ware gekauft wurde.
Der Käufer hat aber das Recht darauf, die Reklamation wie folgt anzuwenden:
- in jeder Betriebsstätte, die dem Verkäufer gehört, wo die Annahme der Reklamation möglich ist, und zwar mit Rücksicht auf das Sortiment der verkauften Ware,
- am Ort des Sitzes der Gesellschaft.
Der Käufer muss nachweisen, dass sein Anspruch auf die Erledigung der Reklamation berechtigt ist, d.h. dass er neben den Mängeln (Identifikation) auch den Ort und den Preis der Ware nachweist, was er am besten mit einem Kaufbeleg, Garantieschein, Lieferschein oder auf eine andere glaubwürdige Weise tun kann.
III. FRIST ZUR ANWENDUNG DER REKLAMATION
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware bei der Übernahme durch den Käufer im Einklang mit dem Kaufvertrag ist. Ebenso ist es auch für die Mängel verantwortlich, die nach der Übernahme der Ware in der Garantiezeit vorkommen.
Die Frist zur Anwendung der Reklamation (Garantiezeit) beträgt 24 Monate ab dem Datum der Warenübernahme im Laden oder ab der Warenübernahme durch den Spediteur. Auf Antrag vom Käufer ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer den Garantieschein mit seinem markierten Umfang sowie mit markierten Garantiebedingungen beim Verkauf auszugeben. Falls es der Charakter der Angelegenheit möglich macht, reicht der Kaufbeleg anstatt des Garantiescheins aus. Das Recht des Käufers auf die Reklamation der Ware erlischt, falls es nicht in der Garantiezeit geltend gemacht wurde. Die Reklamation muss der Käufer sofort nach der Feststellung des Mangels ohne unnötige Verzögerung geltend machen, so dass die Reklamation richtig beurteilt und erledigt werden kann. Die Garantiezeit darf man nicht mit der gewöhnlichen Lebensdauer der Ware verwechseln, d.h. mit dem Zeitraum, in dem die Ware bei richtiger Verwendung und Behandlung bezüglich ihrer Eigenschaften, des gegebenen Zwecks und unterschiedlicher Verwendungshäufigkeit aushalten kann. Wird die Reklamation durch einen Austausch der mangelhaften Ware für neue Ware erledigt, läuft die Reklamationsfrist wiederholt ab dem Zeitpunkt der Übernahme der neuen Ware durch den Käufer.
IV. WIDERSPRUCH ZUM KAUFVERTRAG
Falls die Ware bei der Übernahme durch den Käufer nicht im Einklang mit dem Kaufvertrag ist, hat der Käufer das Recht darauf, dass der Verkäufer die Ware kostenlos in den Zustand bringt, der dem Kaufvertrag entspricht, und zwar nach den Anforderungen des Käufers, entweder mittels eines Warenaustausch oder einer Reparatur. Falls so eine Vorgehensweise nicht möglich ist, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis der Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht in dem Falle, wenn der Käufer vor den Warenübernahme von dem Widerspruch zum Kaufvertrag gewusst hat oder wenn er diesen Widerspruch zum Kaufvertrag selber verursacht hat.
Falls es nicht dem Charakter den Angelegenheit wiederspricht oder falls kein Gegenteil nachgewiesen wird, wird der Widerspruch zum Kaufvertrag, der sich innerhalb der ersten sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Warenübernahme zeigt, für so einen Widerspruch gehalten, der bereits während der Warenübernahme existiert hat.
V. BESEITIGBARE MÄNGEL
Für beseitigbare Mängel werden solche Mängel gehalten, bei deren Beseitigung das Aussehen, die Funktion und Qualität der Ware nicht leiden und wo die Reparatur in der ordnungsgemäßen Frist durchgeführt werden kann. Die Frist für die Mängelbeseitigung darf keine 30 Kalendertage oder auch eine längere Frist überschreiten, auf der sich der Verkäufer mit dem Käufer geeinigt hat. Die Beurteilung des Mängelcharakters gehört dem Verkäufer an. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware kostenlos und ohne unnötige Verzögerung in den Zustand zu bringen, der dem Kaufvertrag entspricht, und zwar nach den Anforderungen des Käufers, entweder mittels eines Warenaustauschs oder einer Reparatur, falls möglich. Ist diese Vorgehensweise nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis der Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Geht es um einen beseitigbaren Mangel der bereits benutzen Ware, hat der Käufer das Recht nur auf kostenlose, rechtzeitige und ordentliche Beseitigung des Mangels, während der Verkäufer die Pflicht hat, diesen Mangel ohne Verzögerung zu beseitigen.
Die Zeit ab der Anwendung der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, wo der Käufer die Ware nach der Reparatur übernehmen muss, wird zu der Garantiezeit nicht berechnet. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung mit den Daten (Reklamationsschein) auszugeben, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, wie sie durchgeführt wurde und wie lange die Reparatur gedauert hat.
VI. UNBESEITIGBARE MÄNGEL
Für unbeseitigbare Mängel werden solche Mängel gehalten, die sich nicht in der festgelegten Frist ohne Rest beseitigen lassen und die das verhindern, dass das Produkt ordnungsgemäß verwendet werden kann. Geht es um einen unbeseitigbaren Mangel, kann der Käufer Folgendes verlangen:
- Warenaustausch,
- Vertragsaufhebung in dem Sinne, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt (der Käufer gibt die mangelhafte Ware zurück und bekommt den Kaufbetrag zurückerstattet).
Falls ein anderer nicht beseitigbare Mangel an der Ware vorkommt, der aber ihre Verwendung nicht verhindert, und falls der Käufer keinen Warenaustausch verlangt, entsteht dem Käufer das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis der Ware – oder, er kann vom Vertrag zurücktreten.
Die gleichen Rechte wie bei den unbeseitigbaren Mängeln hat der Käufer auch in dem Falle, wo sich derselbe beseitigbare Mangel auch nach vorherigen zwei Reparaturen an der Ware zeigt (wiederholtes Vorkommen des Mangels nach der Reparatur) oder wo sich mindestens drei beseitigbare Mängel an der Ware gleichzeitig zeigen.
VII. FÜR NIEDRIGERE PREISE VERKAUFTE WAREN
Die Produkte, die Mängel aufweisen (mangelhafte neue Produkte oder gebrauchte Produkte), die aber ihre zweckmäßige Verwendung nicht verhindern, müssen für niedrigere Preise verkauft werden. .
Den Käufer muss man darauf aufmerksam machen, dass die Ware einen Mangel aufweist und um welchen Mangel es sich handelt, falls es vom Charakter des Verkaufs nicht offensichtlich ist. Für solche Mängel der neuen oder gebrauchten Ware, für welche der niedrigere Kaufpreis vereinbart wurde, ist der Verkäufer nicht verantwortlich.
Falls bei einem für den niedrigeren Preis verkauften Produkt ein versteckter Mangel entsteht, der aber seine zweckmäßige Verwendung verhindert, hat der Käufer das Recht darauf, die Ware im Einklang mit den Artikeln III., IV., V. und VI. dieser Reklamationsordnung zu reklamieren. Falls bei einem für den niedrigeren Preis verkauften Produkt ein anderer nicht beseitigbare Mangel vorkommt, der aber seine zweckmäßige Verwendung nicht verhindert, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis des Produktes.
Bei gebrauchten Waren ist es möglich, die Garantiezeit auf 12 Monate kürzer zu machen, unter der Voraussetzung, dass sich der Verkäufer mit dem Käufer in jedem konkreten Fall darauf einigt. Der Verkäufer ist dann dazu verpflichtet, diese Garantiezeit im Kaufbeleg der Ware anzuführen. Wurde der Kaufpreis der Ware aufgrund von Ausverkauf oder Schlussverkauf ermäßigt und handelt es sich um eine neue, mangelfreie Ware, ist der Verkäufer für die Mängel so verkaufter Ware im vollen Umfang verantwortlich.
VIII. KONFLIKTLÖSUNG
Bei Konflikten, die im Rahmen des Reklamationsverfahrens entstanden sind, entscheidet das Gericht auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.